Ignoranz oder Unwissen
Nichts ist ärgerlicher wenn man laden MUSS!

Warum nur von 9-18 Uhr?
Nutzung und Dauer bestimmen Gemeinden und Städte selbst

Stellen Sie sich vor, Sie fahren zum Tanken mit Ihrem Auto und die Tanksäulen sind voll geparkt, egal ob für 10 Minuten oder 2 Stunden? Als Fahrer eines Elektrofahrzeuges können Sie nun nicht einfach zur nächsten Ladesäule fahren, denn auf dem Land gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur diese eine Ladesäule im Ort. Die Ignoranz oder Unwissenheit von Fahrern mit Verbrennungsmotoren sorgt hier leider immer wieder für großen Unmut und Streß. Unmut, weil viele Verkehrsteilnehmer ganz einfach wohl nicht wissen, dass man einen ausgewiesenen E-Parkplatz überhaupt nutzen darf. Streß, weil es eben immer noch an der vergleichsweise geringen Reichweite der Fahrzeuge sowie am Fehlen von Ladestationen hakt.

Wer darf auf einem Elektro-Parkplatz parken?

Wer grundsätzlich einen E-Parkplatz nutzen darf, wird durch die zuständigen Gemeinden und Städte bestimmt. In der Regel ist das Abstellen, egal ob im Zusammenhang mit dem Aufladen oder als reines Parken, nur Fahrzeugen gestattet, deren Kennzeichen ein „E“ für Elektrofahrzeug aufweist.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt und viele Fahrer von Elektroautos wissen nicht, dass sie sich an die allgemeinen Beschilderungen zur zulässigen Parkdauer halten und eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen müssen, während sie an einer öffentlichen Ladesäule stehen.

Was mache ich aber mit einem Falschparker?

Praxis sollte daher sein, dass Behörden Autos ohne das E oder mit einem Verbrennungsmotor, die auf einem amtlich ausgewiesenen Elektro-Parkplatz stehen, abschleppen lassen. Aber wer kontrolliert dies und was mache ich, wenn ich vor dem besetzten Parkplatz stehe?

Die Auto-Zeitung schreibt hierzu: Wer mit einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Elektroauto-Ladesäule steht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Gleiches gilt für unzulässig abgestellte E-Autos – etwa wenn das E-Kennzeichen fehlt oder die maximale Parkdauer für den Ladevorgang überschritten wurde. Informieren Elektroauto-Fahrer die Polizei über ein unrechtmäßig abgestelltes Fahrzeug, ruft diese in der Regel sogar den Abschleppdienst. Allerdings gilt hier das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Heißt: Ist ein Platz an einer weiteren Ladesäule in der Nähe frei, kommt der Falschparker nicht immer direkt an den Haken. Ein Knöllchen gibt es aber trotzdem.

Will ich zum Denunzianten werden?
Die Ignoranz mancher Zeitgenossen macht mich noch nicht zum Denunzianten, aber es ärgert einen maßlos, weil es richtig Streß bedeutet und das brauchen wir nicht, wenn sich alle an die Regeln halten würden. Generell sind die Sonderrechte für Elektroautos jedoch leider noch nicht bundesweit einheitlich geregelt, was auch nicht zur Klarheit beiträgt.